Kategorie: Implantation
Zahnzusatzversicherung: Rechtzeitig abschließen
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, sollte dies in deutlichem Abstand zu einer geplanten Behandlung tun: Ist bereits ein "Schaden" eingetreten - so nüchtern sehen Versicherungen beispielsweise einen Zahnverlust - ist das Risiko groß, dass die anstehende Behandlung von der Zahnzusatzversicherung nicht anteilig bezahlt wird. Darauf macht die DGI aufmerksam, weltweit zweitgrößte implantologische Fachgesellschaft mit Sitz in Deutschland. Nach Auskunft eines der größten Anbieter von Zahnzusatzversicherungen auf dem deutschen Markt gehört die Absicherung von implantatgetragenem Zahnersatz zu den am häufigsten genannten Gründen für den Vertragsabschluss. Wer den Vertrag erst abschließt, wenn die Behandlung absehbar ist, kann auf keine finanzielle Unterstützung der Behandlung hoffen. In der Regel gilt außerdem eine Sperrfrist von mindestens acht Monaten: Behandlungen in dieser Phase nach Vertragsabschluss werden ebenfalls nicht bezahlt.
Quelle: DGI e.V. www.dginet.de