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Privatversichert: Mit Zuzahlungen rechnen
Privat (zusatz)versicherte Patienten sind oft weniger abgesichert als sie denken: Auch innerhalb einer Versicherungsgesellschaft können die angebotenen Verträge sehr unterschiedlich gestaltet sein. Wie Stiftung Warentest (Nr. 5 / Jahr: 2010) in einer Übersicht über Privatversicherungsangebote im Bereich Zahnmedizin verdeutlicht, können prothetische Leistungen in höherer Behandlungsqualität in einem Vertrag anteilig übernommen werden, in einem anderen sind sie ausgeklammert. Oft ist detailliert geregelt, welche einzelnen Teile einer Behandlung bezahlt werden und welche nicht - unabhängig von Empfehlungen der zahnmedizinischen Wissenschaft. Dies führt leicht zu Missverständnissen bei den Patienten, wenn die Zahnarzt-Rechnung zur Erstattung eingereicht wird. Die zahnmedizinische Behandlung erfolgt nach ärztlichen Kriterien und nicht nach Details, wie sie Patient und Versicherung juristisch individuell vereinbart haben. Je nach Vertrag müssen Patienten daher mit Zuzahlungen rechnen.
Quelle: DGI e.V. www.dginet.de