Kategorie: Implantation
Implantate: Was erstattet die Krankenkasse?
Ein Problem für die Zahnarztpraxen wie für die Patienten gleichermaßen: Die Übernahme der Kosten für implantatgetragenen Zahnersatz durch die Private Krankenversicherung ist kaum zu durchschauen. Grund: Die Versicherungsverträge sind sehr vielfältig und individuell gestaltet. Auch immer mehr Gesetzlich Versicherte erleben mittlerweile die gleichen Unsicherheiten, die die Privatversicherten schon länger kennen: Über 12 Millionen Zahnzusatzversicherungen verzeichnet die Branche. Ein großer Anteil deckt auch Implantatversorgung ab - allerdings nicht jede Form, jeden Umfang und für jeden Patienten das Gleiche. Was alles nicht übernommen wird, merken die Patienten oft erst bei nicht erfolgter Kostenübernahme. In manchen Fällen sind Art oder Umfang der Implantatversorgung nicht mitversichert, in anderen werden geleistete Behandlungsschritte nicht bezahlt, weil die Versicherer sie als "nicht wirtschaftlich" erachten. Dieses Argument fällt bei beanstandeten Rechnungen immer öfter und macht deutlich, dass eine Private Krankenversicherung ein Unternehmen wie jedes andere auch ist und entsprechend auf Gewinn ausgerichtet. Konsequenz: Die Ausgaben werden beschränkt. Mit der medizinischen Notwendigkeit von Behandlungsverfahren hat dies nichts zu tun - wie die Behandlung abläuft, bestimmen ausschließlich der Patient und sein Zahnarzt. Sich im Vorfeld über den Umfang seiner Versicherungsleistungen zu informieren schützt vor späteren Unstimmigkeiten.
Quelle: DGI e.V. www.dginet.de