Kategorie: Allgemein, Zahnarzt
Kinder getrennt lebender Eltern - wer unterschreibt?
Jedes dritte Neugeborene hat getrennt lebende Eltern, so das Statistische Bundesamt. Wenn minderjährige Kinder getrennt lebender Eltern einer Behandlung bedürfen, ist manches zu klären. Solange die Eltern einvernehmlich entscheiden, ist dies unproblematisch - gibt es dieses Einvernehmen aber nicht, müssen die Sorgerechtsbefugten einiges beachten, sagte RA Dr. Heike Müller, Medizinrechtlerin in Stuttgart in einem Interview. Unterschieden werden muss zwischen "Einwilligung in die Behandlung" und "Abschluss des zahnärztlichen Behandlungsvertrages". Im Punkt "Einwilligen" können Kinder bei entsprechender geistiger und sittlicher Reife mitentscheiden, ihr Recht steht sogar über dem des elterlichen Sorgerechts und sie könnten sogar ein Veto gegen die Behandlungs-Pläne einlegen. Können sie noch nicht einwilligen, entscheiden der/die Sorgeberechtigte/n. Klären müssen die Eltern auch, wer die Behandlung bezahlt. Rechtlich ist das klar: Wer den Behandlungsvertrag unterschreibt, ist im Zweifel auch zahlungspflichtig. Das kann in entsprechenden Fällen auch die Oma sein, die das Kind in die Praxis begleitet und ahnungslos unterschreibt.
Quelle: DGI e.V. www.dginet.de