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Privatversicherungen und Zahnbehandlungskosten: "100 Prozent Erstattung" kann vieles bedeuten
Im Jahr 2010 hat Stiftung Warentest (Ausgabe Nr. 5) rund 110 Zahnzusatzversicherungs-Angebote durch private Versicherer getestet - und festgestellt: 100 Prozent der Behandlungskosten werden nur in den allerseltensten Fällen erstattet, auch wenn dies in Werbeunterlagen so dargestellt wird. Zu prüfen sei vor Vertragsabschluss beispielsweise, auf was genau sich die versprochenen "100 Prozent" beziehen - das könne bedeuten, dass 100 Prozent der vertraglich individuell vereinbarten Leistungen bezahlt werden, oder 100 Prozent des entsprechenden Festzuschusses der Gesetzlichen Krankenversicherung, oder 100 Prozent einer ganz eng gefassten Auswahl an Behandlungsmöglichkeiten. In den allerseltensten Fällen werden 100 Prozent der gesamten Behandlungskosten erstattet. Stiftung Warentest empfiehlt, die Versicherungsverträge genau zu lesen und mit anderen Angeboten zu vergleichen - so werde am besten deutlich, wo sich Angebote unterscheide und damit auch, worauf man achten muss.
Quelle: DGI e.V. www.dginet.de