Kategorie: Implantation
Urteil: Krankenkassen müssen nicht für Implantate zahlen
Die Krankenkasse muss selbst dann nicht für eine Implantatbehandlung aufkommen, wenn wegen starken Knochenschwundes der Kiefer auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Patient seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für mehrere Zahnimplantate im zahnlosen Oberkiefer verklagt. Der behandelnde Zahnarzt hatte eine konventionelle Versorgung mit einer Prothese für ausgeschlossen gehalten. In der Urteils-Begründung führte das Gericht aus, dass die Behandlung mit Implantaten grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre und eine Kieferatrophie nicht zu jenen Ausnahmeindikationen gehöre, bei denen die Kosten übernommen würden. Darum kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein, die solche Kosten abdeckt.
Quelle: DGI e.V.