Bonusheft
Den Bonus gibt es, wenn das Bonusheft lückenlos geführt wurde. Bei Nachweis der kalenderjährlichen Untersuchungen der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre vor Beginn der Behandlung, erhöht sich der Festzuschuss um 20 beziehungsweise 30 Prozent. Ohne Nachweis müssen Versicherte die Hälfte der Kosten selber bezahlen.